Fachspezifische Informationen vorrangig für Ärzte und Fachpersonal
Die Fachpflegeeinrichtung Seniorenheim Forellenhof verfügt über insgesamt 78 Plätze, die auf 2 Wohnbereiche aufgeteilt sind.
Wohnbereiche und Wohngruppen
Wir haben verschiedene Wohngruppen auf den Wohnbereichen:
- Wohngruppe für mobile psychisch erkrankte Menschen mit schweren Verhaltensauffälligkeiten
- Wohn- und Pflegebereich für verhaltensauffällige mobile an Demenz erkrankte Menschen
- Wohnbereich 2 stellt einen beschützten Bereich für die genannten Personengruppen dar
Ein großer, gesicherter Gartenbereich mit Rundweg, Geräte-Motorik-Schleifen, einem Gartenhäuschen, einer Bushaltestelle, Grillplatz und Kleintiergehege steht zur Verfügung.
Zur bewohnerbezogenen Beschäftigung aber auch zur Kontrakturprophylaxe befinden sich im Garten derzeit eine Kräuterecke, ein Hochbeet, ein Auto (Charlston-Ente), eine Wasserpumpe und eine Wäschespinne.
Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden Pflegebedürftige im Sinne des § 14 SGB XI mit (geronto-) psychiatrischen Krankheitsbildern und stark ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten.
Zugangsvoraussetzungen für die vollstationäre Pflege
- Vorliegen einer Facharztdiagnose zu Krankheitsbildern aus dem Formenkreis der endogenen und exogenen Psychosen, Neurosen (z.B. Schizophrenie, chronische Depressionen, Manien, Korsakow-Syndrom, Zwangserkrankungen) und Verhaltensauffälligkeiten, auf Grund derer die Erforderlichkeit der Versorgung in einer (geronto) psychiatrischen Einrichtung von einem Facharzt festgestellt wird.
- eine fachärztlich diagnostizierte medizinisch-therapeutisch nicht beeinflussbare dementielle Erkrankung und fachärztlich bestätigter Punktwert unter Anwendung des Minimental-Status-Tests von 18 und weniger Punkten sowie Vorliegen von Verhaltensauffälligkeiten nach der modifizierten Cohen-Mansfield-Skala.
- Für Personen, die im Wohnbereich 2 aufgenommen werden, ist darüber hinaus ein richterlicher Unterbringungsbeschluss für die Unterbringung in einem beschützten Bereich oder aber eine Mitteilung des Vormundschaftsgericht erforderlich, mit dem dieses mitteilt, dass ein Betreuer/Bevollmächtigter selbst entscheiden kann, ob der von ihm Betreute bzw. ihn Bevollmächtigende in einem beschützten Bereich aufgenommen werden soll.
- Eine abgeschlossene therapeutische und medizinische Erstbehandlung, da eine Intensiv- und Akuttherapie nicht geleistet werden kann.
und/oder
Heimbetreuende Konsiliarärztin
Unsere heimbetreuende Konsiliarärztin ist Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie, Geriatrie und suchtmedizinische Grundversorgung mit dem Zertifikat "Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie" der DGPPN.
Im Seniorenheim Forellenhof finden regelmäßige Visiten statt.
